5‰ für die Musikkapelle Peter Sigmair
5 Promille der Einkommenssteuer für die Musikkapelle Peter Sigmair
Das Finanzgesetz (Nr. 269 vom 27.12.2006) sieht die Möglichkeit vor, 5 Promille der Einkommenssteuer u.a. ehrenamtlichen Organisationen zukommen zu lassen. Auch die Musikkapelle Peter Sigmair kann in diesem Sinne unterstützt werden.
Ihre Unterschrift auf der Steuererklärung: für Sie kostenlos, für uns eine wertvolle Hilfe.
Hierfür einfach die Steuernummer der Musikkapelle Peter Sigmair (81009220211) im vorgesehenen Feld der Steuererklärung einfügen.
VIELEN DANK IM VORAUS!!!